Ehe, Partnerschaft und Familienrecht

Der Gang vor den Altar zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben.

Gerade in Anbetracht dieser Wichtigkeit sollte die Zu­kunft einer Ehe geplant und geregelt sein. In vielen Bereichen des Familienrechts bedürfen rechtlich relevante Erklärungen der notariellen Beurkundung. Oft geht es um Handlungen von einschneidendem Cha­rakter für das Familiensystem oder um Entscheidungen zu grundlegenden Statusfragen.

Aber auch die neutrale und un­par­teiische Beratung von eventuell rechtlich unter­le­ge­nen Beteiligten ist der Grund, warum der Gesetzgeber vielfach den Notar einschaltet.

Als Notare sind wir vor allem mit folgenden Rechtsgeschäften im Familienrecht befasst:

  • Ehebedingte Übertragungen

  • Eheverträge (Güterstand)

  • Unterhaltsvereinbarungen

  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

  • Scheidungs(folge)verein­barungen

  • Rechtswahl

  • Adoptionsanträge

  • Erklärungen zu Vaterschaftsanerkennungen, elterlicher Sorge und Umgangsvereinbarungen

  • Verträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften

Notar Ludwigsburg Familienrecht