Gesellschaftsrecht und Gründung

Schon bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen: Welche Rechtsform soll gewählt werden? Was entstehen für kosten?

Der Notar steht Ihnen schon bei der Gründung Ihres Unternehmens mit seinem Fachwissen zur Seite. Er unterstützt und berät Sie als Experte bei der Vertragsgestaltung von Unterneh­mens­einkäufen und Fragen der Unternehmensnachfolge.

Notare werden in vielen gesell­schafts­rechtlichen Sach­verhalten vom Gesetzgeber zwingend für die Beur­kun­dung von Rechtsgeschäften vorgesehen. So begleitet der Notar oft die gesamte Lebensspanne einer Unter­neh­mung: von der Gründung, dem Gesell­schaf­ter­wechsel (z.B.: durch Anteilsverkauf), der Satzungs­än­de­rung über die Umwandlung bis hin zur Liquidation.

Darüber hinaus dienen Notare als „externe Rechts­antragstelle“ der Kommunikation zwischen Bür­gern/Unternehmen einerseits und Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschafts- oder Genossen­schafts­register andererseits.

Als Notariatskanzlei dienen wir Ihnen als Service-orientierter Dienstleister für sämtliche Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts, wobei dies typischerweise sind:

  • Gesellschaftsgründungen

  • Unternehmenskauf

  • Übertragung von Geschäftsanteilen, insbesondere bei der GmbH

  • Gesellschafterversammlungen und Änderungen des Gesell­schafts­vertrages einer GmbH, insbesondere auch bei Kapitalmaßnahmen

  • Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel)

  • Regelung von Unternehmensnachfolgen

  • Protokollierung von Hauptversammlungen

  • Registeranmeldungen (z.B.: Handelsregister, Vereinsregister)

  • Liquidation von Gesellschaften

Notar Ludwigsburg Gesellschaftsrecht und Gründung