Gesellschaftsrecht und Gründung
Schon bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen: Welche Rechtsform soll gewählt werden? Was entstehen für kosten?
Der Notar steht Ihnen schon bei der Gründung Ihres Unternehmens mit seinem Fachwissen zur Seite. Er unterstützt und berät Sie als Experte bei der Vertragsgestaltung von Unternehmenseinkäufen und Fragen der Unternehmensnachfolge.
Notare werden in vielen gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten vom Gesetzgeber zwingend für die Beurkundung von Rechtsgeschäften vorgesehen. So begleitet der Notar oft die gesamte Lebensspanne einer Unternehmung: von der Gründung, dem Gesellschafterwechsel (z.B.: durch Anteilsverkauf), der Satzungsänderung über die Umwandlung bis hin zur Liquidation.
Darüber hinaus dienen Notare als „externe Rechtsantragstelle“ der Kommunikation zwischen Bürgern/Unternehmen einerseits und Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister andererseits.
Als Notariatskanzlei dienen wir Ihnen als Service-orientierter Dienstleister für sämtliche Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts, wobei dies typischerweise sind:
Gesellschaftsgründungen
Unternehmenskauf
Übertragung von Geschäftsanteilen, insbesondere bei der GmbH
Gesellschafterversammlungen und Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer GmbH, insbesondere auch bei Kapitalmaßnahmen
Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel)
Regelung von Unternehmensnachfolgen
Protokollierung von Hauptversammlungen
Registeranmeldungen (z.B.: Handelsregister, Vereinsregister)
Liquidation von Gesellschaften