Immobilien
Das Immobilienrecht ist für fast alle Notare in Deutschland das Kernelement ihrer Tätigkeit.
Der Kauf eines Grundstücks, von Immobilien oder einer Eigentumswohnung ist häufig von großer Bedeutung. Der Notar begleitet Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags.
Eine Besonderheit stellt der Kauf vom Bauträger dar. Der Bauträger verpflichtet sich, auf dem zu Verkauf stehenden Grundstück, ein bestimmtes Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu errichten.
Es gilt freie Notarwahl: Das Grundstück kann sich in Ludwigsburg, Freiberg am Neckar, Remseck am Neckar, Asperg oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg befinden. Aber auch für Grundstücksgeschäfte in Stuttgart oder jeder anderen deutschen Stadt können Sie uns beauftragen.
Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Immobilienrecht sind:
Kaufverträge über Immobilien (Kauf vom Bauträger, Haus-Kauf, Wohnungs-Kauf, Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Flächen, Bauplätze)
Aufteilung in Wohnungseigentum
Übertragung von Immobilien im Rahmen eines Übergabevertrages in die nächste Generation, einer Erbauseinandersetzung oder einer Scheidungsvereinbarung
Einbringung von Grundbesitz in Unternehmen
Begründung und Übertragung von Erbbaurechten
Bestellung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken oder von anderen Rechten, wie z.B. Wohnungsrechten, Nießbrauchrechten, Leitungs- und Wegerechten
Sonstige Grundbucherklärungen