Notfallvorsorge

Wer nicht mehr für sich selbst handeln kann, für den bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer.

Immer mehr Menschen wollen diesen Fall der Hilf­lo­sig­keit nicht passiv erdulden, sondern bereits im Vorfeld aktiv planen. In den vergangenen Jahren ist das Recht der Vorsor­ge­voll­machten und Patien­ten­ver­fügungen zu einem immer größeren Arbeitsbereich der Notare geworden.

Für viele Menschen ist das Thema, Notfallvorsorge, fast noch un­ange­nehmer als das Sterben – geht es doch um eine Phase der Schwäche und der Ab­hän­gig­keit, mit der man sich nur äußerst ungern befassen möchte und die subjektiv nicht selten als entwürdigend begriffen wird.

Notar Ludwigsburg Notfallvorsorge

Wir beraten Sie gerne

zu diesem immer wichtiger wer­den­den Element der persönlichen Notfallvorsorge für den „Tag X“ und formuliere mit Ihnen General- und Vorsorgevollmachten, Betreu­ungsverfügungen und Pati­en­ten­verfügungen, damit der Betreu­ungs­richter nicht über Ihren Kopf hinweg eine

Entscheidung treffen muss, sondern eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson Ihre Ange­le­genheiten Ihren Wünschen entsprechend regelt – und wenn es im äußersten Fall sein muss, dass Sie in Würde sterben können.